lk Lüchow. In Niedersachsen sind seit Montag aufgrund des aktuell stabilen Infektionsgeschehens mit dem Corona-Virus weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen möglich. Die neue “Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie” basiert auf den Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung sowie die Bund-Länder-Beschlussfassung von letztem Mittwoch.
Allgemeines Verhalten, Kontakte & gesellschaftliches Miteinander
Solange es keinen Impfstoff und/oder ein Medikament gegen Covid-19 gibt, ist die Beschränkung der physischen Kontakte das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Virus auf einem niedrigen Niveau zu halten. Daher müssen die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss.
Ausweitung der bisherigen Zwei-Personen-Regel
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auch zukünftig in der Regel auf höchstens zwei Personen beschränkt.Hiervon ausgenommen sind allerdings ab dem 11. Mai Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den eigenen Angehörigen sondern auch mit Personen, die einem (einzigen) weiteren Hausstand angehören.
Man darf sich also ab Montag auch mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit, bspw. im Park oder auch mit einer anderen Familie oder einem anderen Paar im Restaurant treffen darf.
Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich Gruppen zum Beispiel zum Grillen treffen. Gerade die Kontaktbeschränkungen haben in den letzten Wochen dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen in einer gemeinsamen Anstrengung der ganzen Gesellschaft in den letzten Wochen stark zu reduzieren.
Private Feiern
Partys jeglicher Art sind daher leider weiterhin untersagt.
Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen: Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen.
Schule und Kinderbetreuung
Schule
Ab Montag, den 11. Mai kommen mit den 12. Klassen weitere Schülerinnen und Schüler in die niedersächsischen Schulen. Auch die berufsbildenden Schulen nehmen weitere Schüler auf. Das gilt dann auch für Jugendwerkstätten, in denen die Schulpflicht erfüllt werden kann.
Alle Zeitpläne und Antworten rund um das Thema Schule finden Sie hier.
Kinderbetreuung / Notgruppen
Um mehr Kinderbetreuung zu ermöglichen, sieht die neue Verordnung eine deutliche Ausweitung der Notbetreuung vor. So besteht für Kita-Träger die Möglichkeit, von Montag an die Kapazitäten auf bis zu 13 Kinder im Ü3-Bereich (halbe Gruppenstärke) zu erhöhen. In Notgruppen mit überwiegend Krippenkindern können bis zu acht Kinder betreut werden, in Hortgruppen bis zu 10 (ebenfalls halbe Gruppenstärke).Hintergrund zu den Verordnungen des Landes
In den letzten Tagen gab es entsprechend dem Stufenplan der Landesregierung mehrere Verordnungsänderungen in kurzer Abfolge.
Mit den am 6. Mai 2020 vorgestellten Änderungen in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus wurden die am 30. April zwischen den Ländern und dem Bund geeinten Schritte und die darüber hinaus im Landeskabinett entschiedenen Lockerungen umgesetzt.
Die aus einer weiteren Videoschalte am 6. Mai 2020 zwischen den Länderchefs und der Kanzlerin stammenden Änderungen sowie die ggfs. darüber hinaus für Niedersachsen geplanten Neuregelungen (siehe Stufe 2 im Niedersächsischen Stufenplan) sind bis gestern in einer Neufassung der Verordnung umgesetzt worden. Die neue Verordnung heißt jetzt Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020.
Diese Verordnung wurde gestern Nacht noch von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann unterschrieben, heute (am 9. Mai) wird sie gedruckt und verkündet.
Diese Verordnung gilt ab Montag, 11. Mai 2020. Die Regelungen treten am 27. Mai 2020 außer Kraft.
Wahrscheinlich wird es schon zum 25. Mai die nächste Verordnungsänderung geben, die die im Niedersächsischen Weg beschriebene 3. Stufe umsetzen wird. Aber Vorsicht: Das wird nur möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen weiterhin so moderat gestaltet.
Deshalb ruft die Landesregierung weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die in der Verordnung enthaltenen Vorschriften, insbesondere an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.
Weitere Informationen zum Corona-Virus: www.niedersachsen.de/coronavirus

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