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Urlaub: die schönste Zeit des Jahres. Anders als sonst ist in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie für diese Zeit vieles im Vorfeld zu bedenken.
Urlaub: die schönste Zeit des Jahres. Anders als sonst ist in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie für diese Zeit vieles im Vorfeld zu bedenken. Aufn.: Pixabay

Urlaub in Corona-Zeiten

Verbraucherzentrale Lüneburg rät: Vor der Buchung informieren

lk Lüneburg. Die Sommerferien (16. Juli bis 26. August) bringen in diesem Jahr angesichts der Corona-Pandemie bei vielen Menschen große Verunsicherung. Noch immer ist mit vielen Einschränkungen zu rechnen. Was bedeutet das für den Sommerurlaub? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat auf ihrer Website ausführliche Informationen rund um das Thema Reisen und Corona veröffentlicht. Im Folgenden einige Antworten auf aktuell häufig gestellte Fragen.

Auch wenn Reisen seit Mitte Juni in zahlreiche Länder wie beispielsweise der Europäischen Union wieder möglich sind, bleibt die Situation für viele Urlauber weiterhin unübersichtlich. Dies gilt nicht nur für mögliche Auslandsreisen, auch in den Bundesländern herrschen unterschied-liche Regelungen und Bestimmungen.

Corona-Risikogebiete

Insbesondere für Menschen aus Corona-Hotspots gelten derzeit in mehreren Bundesländern Beherbungsverbote oder Quarantäne-Auflagen. Ausgenommen davon sind Reisende mit einem aktuell negativen Corona-Test. “Da sich die Rechtslage schnell ändern kann, sollten sich Reisende vorab auf der Website des jeweiligen Bundeslandes informieren”, rät Sabine Oppen-Schröder, Beraterin der Verbraucherzentrale Lüneburg.

Stornierungen bei Pauschal- und Individualreisen

Pauschalreisen sind in der Regel besser abgesichert als Individualreisen, bei denen Flug, Unterkunft, Mietauto und weitere Leistungen einzeln gebucht werden. “So können etwa Pauschalreisen kostenfrei storniert werden, wenn im Reiseland “außergewöhnliche Umstände” vorliegen, wie zum Beipiel eine Covid-19-Epidemie. Ein wichtiges Indiz dafür ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes”, so Oppen-Schröder. Ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag ist auch möglich, wenn Reisebeschränkungen wie etwa Einreiseverbote vorliegen, ein hohes Infektionsgeschehen oder ein unzureichendes Gesundheitssystem am Zielort bekannt sind.

Im Gegensatz zur Pauschalreise gelten bei Individualreisen andere Regelungen. “So bekommen etwa Reisende ihren Ticketpreis nur erstattet, wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert oder ein Einreiseverbot für das Urlaubsland besteht”, erklärt Oppen-Schröder.

Bei Buchungen von Unterkünften gelten besondere Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Verbraucher den Mietpreis für ihre Unterkunft bezahlen, auch wenn sie nicht anreisen. Ist das Feriendomizil aufgrund von Zufahrtsbeschränkungen wegen der Pandemie nicht erreichbar, können Reisende nach deutschem Recht ihre Unterkunft stornieren und ihr Geld zurückverlangen.

Anders verhält es sich bei Unterkünften im Ausland. “Wurde die Ferienwohnung oder das -haus direkt beim ausländischen Anbieter gebucht, gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Die rechtliche Situation kann sich dadurch verändern”, so Oppen-Schröder.

Letztlich ist es ratsam, sich vor Buchung oder Anreise – ob in Deutschland oder im Ausland – regelmäßig zu informieren. Auskünfte bieten die Websites der jeweiligen Bundesländer und des Auswärtigen Amtes. Reisende sollten sich gegebenenfalls auch an den jeweiligen Anbieter wenden, um eine Kulanzlösung zu finden.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – in der Beratungsstelle Lüneburg an der Schröderstraße 16, Öffnungszeiten: montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, dienstags von 10 bis 13 Uhr.

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